Angebote
Kindertageseinrichtungen
Mehr als 310.000 Kinder gehen in Sachsen täglich in eine Kita. Die Betreuungsquote bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt bei 95,5 Prozent. Unter dem Begriff Kindertageseinrichtungen werden Krippen, Kindergärten und Horte zusammengefasst.
- Kinderkrippen stehen Kindern i.d.R bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zur Verfügung.
- Kindergärten stehen Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Aufnahme in den Kindergarten ist aber bereits ab dem 34. Lebensmonat eines Kindes möglich.
- Horte können schulpflichtige Kinder i.d.R. bis zur Vollendung der vierten Klasse besuchen.
Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in gemeinschaftlichen Einrichtungen zusammengeführt und auch in altersgemischten Gruppen betreut werden. Wie und Wo Sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz beantragen können, entnehmen Sie bitte folgendem Link:
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein familienähnliches Betreuungsangebot, bei der vor allem kleine Kinder unter drei Jahren durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreut werden. Sie ist neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Angebot zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Die Gruppen sind deutlich kleiner als in Kindertageseinrichtungen. Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Eltern oder bei der Tagespflegeperson zu Hause statt.
Bei Kindern im Alter bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann die Gemeinde Eltern die Bildung, Erziehung und Betreuung ihrer Kinder statt in einer Kindertageseinrichtung auch in Kindertagespflege anbieten. Die Kinder im Kindergartenalter können in einer Kindertagespflege aufgenommen werden, wenn die Eltern damit einverstanden sind.
Integration behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben im Freistaat Sachsen zu ermöglichen, ist schon lange ein Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder sollen in Kindertageseinrichtungen besonders gefördert werden. Dafür müssen die Voraussetzungen zur Förderung des Kindes in der jeweiligen Einrichtung gegeben sein – durch geeignete Räume und qualifiziertes Personal.
Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet
Sachsen gewährleistet und schützt das Recht der Sorben auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege und Entwicklung ihrer angestammten Sprache und Kultur. Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet sollen dazu beitragen, dass die sorbische Sprache und Kultur vermittelt, gepflegt und sorbische Traditionen gewahrt werden.
Auf Wunsch der Eltern werden in Einrichtungen sorbischsprachige und zweisprachige Gruppen gebildet.