Rechtsvorschriften
Die bundesgesetzliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung in öffentlicher Verantwortung ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Das SGB VIII überträgt die Gesamtverantwortung in diesem Bereich den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (in Sachsen sind das die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte) und beschreibt die Leistungen der Jugendhilfe. Es lässt den Ländern jedoch Gestaltungsfreiheit. Mit dem "Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" und mehreren Verordnungen hat der Freistaat Sachsen von dieser Gestaltungsfreiheit Gebrauch gemacht.
Gesetze
Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag beschlossen. Über die Gesetze des Freistaates Sachsen beschließt der Sächsische Landtag. Für den Bereich Kindertagesbetreuung sind bedeutsam:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG )
- Landesjugendhilfegesetz (LJHG)
Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen sind nachrangige Rechtsnormen, die auf einem Gesetz beruhen und für die Verwaltung und die Bürger verbindlich sind. Dies sind im Bereich Kindertagesbetreuung:
- Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte
- Sächsische Kita-Integrationsverordnung
- Sächsische Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung
- Verordnung über Kindertageseinrichtungen im sorbischen Siedlungsgebiet
- Verordnung über die Betreuung von Schülern an Förderschulen
Empfehlungen
Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es Empfehlungen zu verschiedenen Fachthemen, die insbesondere den Jugendämtern, den Gemeinden und den freien Trägern Orientierung bieten. Im Bereich Kindertagesbetreuung zählen dazu u. a.: