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Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften

Die bundesgesetzliche Grundlage für die Kindertagesbetreuung in öffentlicher Verantwortung ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Das SGB VIII überträgt die Gesamtverantwortung in diesem Bereich den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (in Sachsen sind das die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte) und beschreibt die Leistungen der Jugendhilfe. Es lässt den Ländern jedoch Gestaltungsfreiheit. Mit dem "Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" und mehreren Verordnungen hat der Freistaat Sachsen von dieser Gestaltungsfreiheit Gebrauch gemacht.

Gesetze

Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag beschlossen. Über die Gesetze des Freistaates Sachsen beschließt der Sächsische Landtag. Für den Bereich Kindertagesbetreuung sind bedeutsam:

Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen sind nachrangige Rechtsnormen, die auf einem Gesetz beruhen und für die Verwaltung und die Bürger verbindlich sind. Dies sind im Bereich Kindertagesbetreuung:

Empfehlungen

Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es Empfehlungen zu verschiedenen Fachthemen, die insbesondere den Jugendämtern, den Gemeinden und den freien Trägern Orientierung bieten. Im Bereich Kindertagesbetreuung zählen dazu u. a.:

Sächsisches Landesrecht

REVOSax

Flucht und Migration

Integration von Flüchtlingskindern

Alle Mädchen und Jungen sind in ihren individuellen Wesens- und Interessenlagen wahrzunehmen.

Paragraf 2, Sächsisches Kitagesetz
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