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Förderprogramme

Im Bereich Kindertagesbetreuung gibt es mehrere Förderschwerpunkte:

  • Förderung von Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
  • Förderung von Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen

Investitionsförderung

Gefördert werden können die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Förderfähig sind Neu-, Um-, Erweiterungs- und Ersatzneubauten, Sanierungen und Modernisierungen an Gebäuden und Außenanlagen sowie Ausstattungen in Kindertagespflegestellen und Erstausstattungen in Kindertageseinrichtungen. Grundlage dafür ist die Förderrichtlinie KitaBau (FöriKitaBau).

Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität

Die Richtlinie soll dazu beitragen, die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bei der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans weiterzuentwickeln.

Folgende Bereiche können gefördert werden:

  • Projekte mit überregionaler Bedeutung und Modellprojekte sowie Fachtagungen
  • Fachberatung für Kindertageseinrichtungen freier Träger
  • Fortbildungen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans
  • Pädagogische Maßnahmen zur Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen
  • Angebote von Lernwerkstätten

Förderung von Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln der Europäischen Union seit 2015 sächsische Kitas, die einen hohen Anteil an Kindern mit Entwicklungsrisiken haben, durch die Förderung von zusätzlichen Fachkräften.

Die Fachkräfte sollen soziale Benachteiligungen bei Kindern erkennen, den Unterstützungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern bedarfsgerechte Angebote entwickeln, um individuelle Beeinträchtigungen frühzeitig zu kompensieren. Dies umfasst auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder und mit Partnern im kommunalen Bereich.

Die Beratung und Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank.

Beratung und Antragstellung

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